Fragen:
Ob eine Schulbegleitung bewilligt wird, entscheidet der zuständige Kostenträger nach Antragstellung. Je nach Art der Beeinträchtigung ist dies z. B. das Jugendamt oder das Sozialamt. Grundlage ist eine fachliche Einschätzung des individuellen Unterstützungsbedarfs.
Nein. Bei bewilligter Eingliederungshilfe werden die Kosten in der Regel vollständig vom zuständigen Amt übernommen. Eltern entstehen dadurch keine zusätzlichen Betreuungskosten.
Ja. Wir lassen Familien mit dem Antragsverfahren nicht allein. Auf Wunsch begleiten wir Eltern bei den notwendigen Schritten, erklären Zuständigkeiten und helfen dabei, den Ablauf verständlich zu machen.
Eine Schulbegleitung fördert die Teilhabe im schulischen Alltag. Sie vermittelt keine Lerninhalte und ersetzt keine therapeutischen Maßnahmen. Vielmehr schafft sie die Rahmenbedingungen, damit Lernen, soziale Interaktion und Entwicklung im Schulumfeld möglich werden.
Die Einsatzzeiten orientieren sich am Stundenplan des Kindes. Häufig findet die Begleitung vormittags während der Schulzeit statt. Teilzeitmodelle sind üblich und richten sich nach dem bewilligten Umfang der Hilfe.
Neben pädagogischen Fachkräften arbeiten bei uns auch geeignete Quereinsteiger:innen mit sozialer Eignung. Wichtig sind Verantwortungsbewusstsein, Empathie, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft zur fachlichen Weiterentwicklung. Eine strukturierte Einarbeitung ist selbstverständlich.
Unsere Mitarbeitenden werden durch eine fachliche Leitung begleitet. Dazu gehören regelmäßige Gespräche, Unterstützung bei herausfordernden Situationen sowie Fort- und Weiterbildungsangebote. Qualität, Verlässlichkeit und Reflexion stehen dabei im Mittelpunkt.
Für die Tätigkeit ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Zudem gelten die gesetzlichen Vorgaben zum Masernschutz für Tätigkeiten im schulischen Umfeld.
Interessierte können sich unkompliziert über unsere Webseite oder per E-Mail bewerben. Nach einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, ob und welcher Einsatz passend ist.